Der Einsatz für Menschenrechte wird in dem nahöstlichen Staat als unzulässige Regimekritik geahndet. Diese Erfahrung musste zuletzt der Anwalt Anwar al-Bunni machen, der einen Bericht über Folter in syrischen Gefängnissen veröffentlicht und ausländische Medien über staatliche Menschenrechtsverletzungen informiert hatte. Obendrein gründete er ohne Genehmigung der Regierung ein von der EU finanziertes Zentrum zur Förderung der Zivilgesellschaft.
Als Bunni im Gerichtssaal seinen Standpunkt darlegen wollte, schnitt ihm der Richter das Wort ab und verkündete das Urteil: fünf Jahre Haft. Derzeit stehen mehrere prominente Oppositionelle in dem Land, in dem seit 44 Jahren der Ausnahmezustand herrscht, vor Gericht.